Gebühren

Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme

Die Gebühren der Rechtsanwaltschaft sind in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) gesetzlich festgelegt, seit 01.07.2004 gilt das sogenannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In zivilrechtlichen Streitigkeiten richten sich die Höhen der Gebühren nach dem Streitwert.

Im äußersten Fall können bis zu 3 Gebühren für die 1. Instanz anfallen, hierunter fallen die Klageerhebung und Sachverhaltsermittlung, die Verhandlung, die Beweisaufnahme und einen eventuellen Vergleich, wobei nicht alle Gebühren anfallen müssen. Im Falle eines Obsiegens werden die gesamten Kosten der Gegenpartei auferlegt. Eine Erstberatung umfaßt höchstens 190,- €uro. Seit dem Inkrafttreten des RVG´s wird sowohl die außergerichtliche, wie auch die gerichtliche Inanspruchnahme nicht mehr in derart viele Gebührenabschnitte unter- teilt, es wäre jedoch müßig, dies hier im Einzelnen darzustellen.

In Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gibt es dagegen feste Gebührensätze.

Es werden in der Regel Pauschalgebühren für Auslagen und Reisekosten erhoben. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.